Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung von Bescheinigungen von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zu psychischen Erkrankungen in Asylrechtsverfahren gemäß des geplanten „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (Geordnete-Rückkehr-Gesetz). Sie hat einstimmig eine Resolution dazu verabschiedet.