Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen als Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeutinnen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Niedersachsen sind in § 9 des Nds. Kammergesetzes für die Heilberufe geregelt.
Die Hauptaufgaben sind:
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gesetzes- und Satzungsregelungen. Außerdem können Sie sich über die aktuelle Rechtslage informieren.